Manpower gewährt Ihnen als temporärer Mitarbeiter dieselben Sozialversicherungsleistungen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Vor jedem temporären Einsatz vereinbaren Sie Ihren Lohn mit Ihrem Personalberater. Ihr Lohn setzt sich aus dem Basislohn und der Ferienentschädigung zusammen (8,33 % bzw. 10,64 % für unter 20- und über 50-Jährige). Zudem entrichten Sie automatisch Beiträge an AHV und IV.
Wenn die Dauer Ihres Einsatzvertrages drei Monate (13 Wochen) übersteigt – auch nach einer Vertragsverlängerung oder bei mehreren aufeinanderfolgenden Einsätzen – oder Sie verheiratet sind oder unterhaltspflichtige Kinder haben, leisten Sie darüber hinaus Beiträge an die Vorsorgekasse (zweite Säule oder BVG).
Bei der privaten Vorsorge handelt es sich um eine freiwillige private Geldanlage bei einem Versicherungsunternehmen, einer Bank oder einer privaten Stiftung.
Die Beiträge für AHV und IV werden gemäss schweizerischem Recht direkt von Ihrem Lohn abgezogen. Bei der AHV handelt es sich um eine obligatorische Versicherung für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip zwischen den Generationen. Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Sie sorgt für die materielle Absicherung im Ruhestand und im Todesfall eines Elternteils oder des Ehepartners.
Beitragspflichtig sind:
alle Personen ab 18 Jahren, die in der Schweiz erwerbstätig sind (auch Grenzgänger und ausländische Arbeitnehmer)
AHV-Renter, die weiterhin in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen für den Teil ihres Einkommens, der CHF 1400.- pro Monat übersteigt, Beiträge zahlen.
alle nicht erwerbstätigen Personen, die in der Schweiz wohnen (Studenten, Invalide, Rentner, Hausfrauen/-männer usw.).
Der Beitragssatz wird gemäss Ihrem Lohn und Alter berechnet. Erwerbslose Personen entrichten einen Festbetrag und verhindern somit Rentenkürzungen wegen Beitragslücken.
Weitere Informationen über die AHV
Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule des schweizerischen Sozialsystems. Sie dient dazu, die Leistungen aus der AHV zu ergänzen, um die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards auch im Rentenalter zu ermöglichen.
Beiträge zur beruflichen Vorsorge 2. Säule leisten nur die Personen, die erwerbstätig sind. Allerdings muss man über ein bestimmtes Mindestjahreseinkommen verfügen, um dem BVG unterstellt zu sein und im Rentenalter von den Leistungen profitieren zu können.
„Die Vorsorgeleistung basiert auf dem Sparvermögen, das sich aus den paritätischen Beitragsleistungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammensetzt, und der Rendite der Vermögensanlage, für das ein jährlicher Mindestzinssatz gilt. Der Beitragssatz steigt mit dem Alter, womit die progressive Verkürzung der Spardauer berücksichtigt wird. Zusammen mit der AHV-Rente ergeben die Leistungen der beruflichen Vorsorge bei voller Beitragsdeckung ein Renteneinkommen von rund 60 % des letzten Lohnes.“*
*Auszug aus dem Dictionnaire suisse de politique sociale de Jean-Pierre Fragnière et Roger Girod, Ausgabe 2002 (Übersetzung der frz. Originalversion).
Als Mitarbeiter von Manpower sind Sie ab dem 1. Arbeitstag Ihres Einsatzes der BVG unterstellt, sofern die Dauer Ihres Einsatzes drei Monate (13 Wochen) übersteigt (auch nach einer Vertragsverlängerung oder bei mehreren aufeinanderfolgenden Einsätzen) oder wenn Sie unterhaltspflichtige Kinder haben.
Weitere Informationen über das BVG
Weitere Informationen über die Sozialversicherungen in der Schweiz
Jede Person kann individuell mit einer Geldanlage bei einer Versicherungsgesellschaft oder bei einer Bankstiftung oder durch den Abschluss einer Lebensversicherung Versorgungslücken schliessen.
Es gibt zwei Arten der privaten Vorsorge: die gebundene Vorsorge (3a), die an eine Erwerbstätigkeit gebunden ist, und die freie Vorsorge (3b), die einer langfristigen Geldanlage gleichkommt. Die individuelle Selbstvorsorge ist steuerlich begünstigt und kann für Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Konditionen, Beiträge usw. hängen von der jeweiligen Versicherungslösung ab.
Auszug aus der Broschüre „Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise“ des Bundesamtes für Migration. Die Broschüre ist auf Albanesisch, Deutsch, Englisch, Arabisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Tamil und Türkisch erhältlich.
In der Schweiz kommt der Arbeitnehmer für seine Krankenversicherung selbst auf. Die Krankenversicherung ist für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, obligatorisch. Die Versicherung kann frei gewählt werden: Es gibt rund 90 Krankenkassen, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugelassen sind. Die Krankenkassen müssen jeden vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Dies ist allerdings nicht der Fall bei den Zusatzversicherungen, für die besondere Bedingungen gelten.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, haben die Wahl, eine Krankenversicherung in ihrem Heimatland oder in der Schweiz abzuschliessen.
Ausserdem sind Sie ab dem ersten Arbeitstag gegen Berufsunfälle und, sofern Sie durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Falls Sie im Durchschnitt weniger als acht Stunden pro Woche in der Schweiz arbeiten, sollten Sie Ihre Krankenversicherung kontaktieren, damit Ihr Versicherungsschutz auch auf Nichtberufsunfälle erweitert wird.
Wenn Sie nach Ablauf eines Arbeitsvertrags nicht sofort wieder eine neue Stelle finden, haben Sie während einer kurzen Frist Zeit, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Suva. Es besteht auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Krankenversicherung gegen Unfall zu versichern. Wenn Sie sich nach einer Erwerbslosigkeit wieder in einem Angestelltenverhältnis befinden, müssen Sie Ihre Kranken- oder Unfallversicherung kontaktieren, um die Unfallklausel Ihrer Deckung zu annullieren.
Weitere Informationen über die Krankenversicherung in der Schweiz finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit und auf ch.ch.
Weitere Informationen für das Leben und Arbeiten in der Schweiz finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration, auf ch.ch und speziell in der Broschüre „Leben und Arbeiten in der Schweiz“.