Sie suchen nach einer neuen beruflichen Herausforderung?
Die Schweiz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Manpower hilft Ihnen, diese zu nutzen.
Im Zusammenhang mit Ihrer Stellensuche stellen sich zahlreiche Fragen zur Arbeit und Auswanderung in die Schweiz. Wir empfehlen Ihnen , die wertvollen Informationen über Arbeitsbewilligungen (B, C, L oder G), Sozialversicherungen oder die Erstellung von CV und Bewerbungsschreiben auf Webseiten zu lesen.
Per 1. Mai 2016 tritt der neue GAV Personalverleih (GAVP 2016-2018) in Kraft, mit Gültigkeit bis Ende 2018. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages wurde durch den Bundesrat gutgeheissen.
13. Monatslohn: für alle Einsätze.
Berechnung des Bruttolohns: Die Berechnungsart ist für alle Unternehmen festgelegt, die keinem anderen GAV unterstellt sind. Ferien werden aufgrund der Summe von Grundlohn und Feiertagen berechnet, anstatt wie bislang nur anhand des Grundlohns.
Mindestlohn: je nach Ausbildungsniveau und Region.
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 42 Wochenstunden; die Entlohnung von Überstunden und Überzeit sowie Ferien- und Feiertagsentschädigungen sind klar definiert.
Weiterbildung: Für die Weiterbildung von Temporärarbeitenden wurde ein Fonds gegründet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.temptraining.ch
Berufliche Vorsorge: Die Regelungen wurden für alle Temporärarbeitenden vereinheitlicht.
Krankentaggeld-Versicherung: Besserer Schutz bei Lohnausfall wegen Krankheit. Detaillierte Informationen über die Konditionen finden Sie in dem Dokument „Die wichtigsten Punkte des GAV Personalverleih auf einem Blick“ .
Berufsbeiträge: Die im neuen GAV festgelegten Beiträge belaufen sich auf 1,0 % des Bruttolohns, hiervon entfallen 0,3 % auf den Arbeitgeber und 0,7 % auf die/den Arbeitnehmende/n, und fliessen in die Weiterbildungsförderung, den Sozialfonds und den Vollzug des GAV.
Geltungsbereich: Der GAV Personalverleih gilt neu für alle Personalverleiher, unabhängig der Unternehmensgrösse.
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Stunden, d. h. 9 Stunden und 30 Minuten.
Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt bei 45 Stunden.
Erhöhung der Mindestlöhne: Stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne für die Deutschschweiz und die Romandie.
Besuchen Sie die Webseite von Swissstaffing, dem Dachverband der Personaldienstleister in der Schweiz und tempservice.ch, einem Portal mit genauen Informationen über Löhne und Mindestlöhne, Ferien, Feiertage, Vollzugsbeiträge usw.
Broschüre Swissstaffing 2019-2020 (die wichtigsten Punkte des GAV Personalverleih auf einem Blick)
Texte Vertragstext des GAV Personalverleih (2012)